Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der GREEN.Recruitment
1. Allgemeine Bestimmungen
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Green.Recruitment, gehörend zu der Firma Living Interactive Labs GmbH (nachfolgend als „Green.Recruitment“ bezeichnet), und ihren jeweiligen Vertragspartnern (nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet), gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB sind Bestandteil aller vertraglichen Beziehungen, die Green.Recruitment mit dem Kunden eingeht.
Diese AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Green.Recruitment und dem Kunden, selbst wenn dort auf die Geltung dieser AGB von Green.Recruitment nicht noch einmal ausdrücklich Bezug genommen wird.
Entgegenstehende oder von den AGB von Green.Recruitment abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten erkennt Green.Recruitment nicht an, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Selbst wenn von Green.Recruitment auf ein (auch in elektronischer Form, Textform, per Mail, Telefax oder sonst per Datenfernübertragung erstelltes) Schreiben – insbesondere ein Angebot oder eine Anfrage – des Kunden Bezug genommen wird, welches Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis von Green.Recruitment mit der Geltung jener entgegenstehenden oder von diesen AGB abweichenden Geschäftsbedingungen.
Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie durch Green.Recruitment bestätigt sind.
2. Vertragsgegenstand
Green.Recruitment vermittelt für seine Kunden Werbung und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Personalbeschaffung. Dies beinhaltet – je nach konkretem Vertrag mit dem Kunden – unter anderem das individuelle Gestalten und Erstellen sowie die Vermittlung von Stellenanzeigen, Online Advertising, Präsentationen und Veranstaltungen, Darstellungen Werbebanner, Logo- und Textlinks, Online-Datenbanken, Web-2.0-Applikationen zur Veröffentlichung bei Drittanbietern, usw.
Vertragsgegenstand ist das Erbringen der jeweils mit dem Kunden vertraglich vereinbarten Leistung durch Green.Recruitment, das sich hierfür auch dritter Personen (insbesondere freier Mitarbeiter, Subunternehmer) bedienen kann.
3. Angebot, Vertragsschluss, Drittanbieter, AGB von Drittanbietern
Alle Angebote und Kostenvoranschläge von Green.Recruitment sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Ein Vertragsschluss mit dem Kunden kommt erst zustande, wenn bei Green.Recruitment zugegangene Anträge, Aufträge oder Bestellungen des Kunden von Green.Recruitment angenommen worden sind, wobei die Annahme in Schriftform, elektronischer Form, Textform, per Mail, Telefax oder sonst per Datenfernübertragung erfolgen kann, er kommt spätestens mit der Leistungserbringung durch GREEN.RECRUITMENT zustande.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass, sofern Vertragsgegenstand eine Veröffentlichung oder eine Ausschreibung – gleich ob in Form von Print, Online oder Digital – ist, die Veröffentlichung bzw.
Ausschreibung auf der/den Veröffentlichungs- bzw. Ausschreibungsplattform(en) von Drittanbietern nicht im Einflussbereich von Green.Recruitment liegt, hat Green.Recruitment auch keinen Einfluss auf Platzierung, Verschlagwortung und Kategorisierung. Ein dementsprechender Anspruch des Kunden gegen Green.Recruitment besteht nicht. Der Drittanbieter ist kein Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe von Green.Recruitment und arbeitet mit eigenen AGB, die von Green.Recruitment berücksichtigt werden, die aber auch vom Kunden bestätigt werden müssen. D.h. für eine Abweisung oder Ablehnung einer Anzeige des Kunden durch den Drittanbieter trägt Green.Recruitment keine Verantwortung.
4. Kein Konkurrentenschutz, Mitwirkung des Kunden, Einräumung von Nutzungsrechten durch den Kunden, Haftungsfreistellung von Green.Recruitment durch den Kunden
Green.Recruitment dem Kunden keinen Konkurrentenschutz, und ist berechtigt, zeitgleich Verträge mit etwaigen Konkurrenten des Kunden einzugehen.
Sollte der Inhalt einer Veröffentlichung bzw. Ausschreibung oder einer geänderten Veröffentlichung bzw. Ausschreibung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot, oder gegen die guten Sitten verstoßen, wird Green.Recruitment von seiner Verpflichtung zur Leistungserbringung frei.
Der Kunde ist verpflichtet, Green.Recruitment alle für die Leistungserbringung Unterlagen, Daten, Programme, Marken, Schriftarten, Materialien, Logos, Fotos, Kennzeichen, Vorlagen, Texte und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde erklärt gegenüber Green.Recruitment mit dem Vertragsabschluss, alle Rechte, insbesondere alle Nutzungsrechte an allen Schriftarten, Logos, Fotos, Kennzeichen, Marken, Daten, Vorlagen, Texten und sonstigen Unterlagen zu haben, die er Green.Recruitment Verfügung stellt, und versichert Green.Recruitment, keine Rechte Dritter zu verletzen.
Der Kunde stellt Green.Recruitment auf erstes Anfordern ausdrücklich unwiderruflich von allen etwaigen Rechten und/oder Ansprüchen Dritter frei, falls gegen Green.Recruitment von Dritten Rechte und/oder Ansprüche im Zusammenhang mit Green.Recruitment Kunden zur Verfügung gestellten Schriftarten, Logos, Fotos, Kennzeichen, Marken, Daten, Programmen, Vorlagen, Texten und sonstigen Unterlagen geltend gemacht werden. Die Freistellung bezieht sich auf sämtliche Schäden und Aufwendungen einschließlich der erforderlichen Rechtsverfolgungskosten, die Green.Recruitment in diesem Zusammenhang entstehen. Der Kunde ist verpflichtet, Green.Recruitment unverzüglich zu informieren, sobald der Kunde Kenntnis von etwaigen Ansprüchen Dritter gegen sich wegen behaupteter oder tatsächlicher Verletzung von Rechten erlangt.
5. Eigentum, Urheberrechte, Nutzungsrechte gegenüber dem Kunden
An allen von Green.Recruitment erstellten Entwürfen, Vorlagen, Texten, Layouts, Arbeitsergebnissen, Kennzeichen, Marken, Daten oder sonstigen Unterlagen, sowie an genutzter Software behält sich Green.Recruitment alle Eigentums-, Urheberrechte und sonstigen gewerblichen Schutzrechte, sowie sämtliche Nutzungsrechte vor. Ein Zurückbehaltungsrecht oder ein Leistungsverweigerungsrecht des Kunden hieran ist ausgeschlossen.
Mit vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung wird dem Kunden von Green.Recruitment ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen des Vertrages von Green.Recruitment für den Kunden erstellten Werbemittel und ihrer Inhalte eingeräumt, wenn Vertragsinhalt die entsprechende Erstellung war.
Wenn Green.Recruitment ihrem Kunden zeitlich beschränkte Nutzungsrechte an Programmen einräumt, ist der Kunde verpflichtet, nach Ablauf des Nutzungsrechts Green.Recruitment sämtliche Programme, Programmkopien und Datenträger samt der dazugehörigen Dokumentation auszuhändigen. Dem Kunden steht diesbezüglich kein Zurückbehaltungs- und / oder Leistungsverweigerungsrecht zu.
6. Preise, Rechnungsübermittlung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Vorauszahlung
Alle Preise von Green.Recruitment verstehen sich in Euro, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Green.Recruitment ist berechtigt, seine Rechnungen dem Kunden telekommunikativ zu übermitteln (z.B. per E-Mail).
Die Rechnungen von Green.Recruitment sind nach Zugang beim Kunden sofort zur Zahlung ohne Abzug fällig. Der Abzug von Skonto ist nicht zulässig, es sei denn, dass zwischen Green.Recruitment und dem Kunden etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Ansprüchen gegen Ansprüche von Green.Recruitment aufrechnen. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn dem Kunden Gegenansprüche in Höhe der Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungskosten in Bezug auf die Leistung von Green.Recruitment aus demselben Vertragsverhältnis zustehen.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aufgrund von unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenansprüchen des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Green.Recruitment berechtigt, seine Leistungen ganz oder teilweise bis zur Zahlung der fälligen Beträge zu verweigern.
Tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung im Vermögen des Kunden ein, welche die Zahlungsansprüche von Green.Recruitment gefährdet, wovon insbesondere auszugehen ist, wenn der Kunde die Zahlungen einstellt, der Kunde mit der Zahlung in Verzug kommt, oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird, kann Green.Recruitment Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung binnen angemessener Frist fordern und bis zur Bewirkung der vollständigen Vorauszahlung, Zahlung oder Sicherheitsleistung die Leistung verweigern. Green.Recruitment ist unter Ausschluss von Ersatzansprüchen des Kunden berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen, wenn der Kunde die Vorauszahlung, Zahlung oder Sicherheit verweigert, oder diese nicht binnen angemessener Frist geleistet hat.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Ansprüche aus diesem Vertrag ohne vorherige Zustimmung durch Green.Recruitment an Dritte abzutreten.
7. Leistungszeit, Leistungsverzug
Zeitliche Vorgaben, insbesondere von Green.Recruitment angegebene Leistungszeiten, sind nur dann bindend, wenn sie von Green.Recruitment ausdrücklich und schriftlich als bindend vereinbart sind. Unabhängig davon setzt die Einhaltung von Fristen für Leistungen die Abklärung aller technischen, sowie das Layout betreffender Fragen zwischen den Vertragsparteien und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus, insbesondere den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, Daten, Programme, Marken, Schriftarten, Materialien, Logos, Fotos, Kennzeichen, Vorlagen, Texte und Informationen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich etwaig vereinbarte Leistungszeiten für Green.Recruitment angemessen. Letzteres gilt nicht, wenn Green.Recruitment die Verzögerung zu vertreten hat.
Etwaig vereinbarte Leistungszeiten verlängern sich ferner angemessen in den Fällen, in denen Leistungshindernisse vorliegen, die Green.Recruitment nicht zu vertreten hat. Insbesondere gilt dies bei Störungen der Jobbörsen, bei Störungen in der Energieversorgung, bei Betriebsstörungen, bei Arbeitskampf, höherer Gewalt, Pandemie, unverschuldetem Unvermögen. Green.Recruitment wird den Kunden von derartigen Leistungshindernissen unverzüglich unterrichten.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er Mitwirkungspflichten, so ist Green.Recruitment berechtigt, anderweitige Aufträge dritter Kunden vorzuziehen und die Leistungszeit angemessen zu verlängern. Unbeschadet weitergehender Ansprüche ist Green.Recruitment berechtigt, den Green.Recruitment insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Aufwendungen oder Mehraufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.
Der Eintritt eines Leistungsverzuges von Green.Recruitment bestimmt sich – unter Berücksichtigung der vorstehenden Regelungen von Abschnitt 7 – im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften. Unabhängig hiervon ist aber mindestens eine schriftliche Mahnung mit Setzen einer angemessenen Frist zur Leistungserbringung durch den Kunden gegenüber Green.Recruitment erforderlich. Gerät Green.Recruitment nach diesen Regelungen mit einer Leistung in Verzug, kann der Kunde, sofern es sich nicht um eine unerhebliche Pflichtverletzung handelt vom Vertrag zurücktreten.
8. Mängel, Untersuchungs- und Meldepflicht, Nacherfüllung
Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung von Green.Recruitment unverzüglich auf Mängel zu prüfen und bei Vorliegen eines Mangels diesen gegenüber Green.Recruitment unverzüglich zu melden. In diesem Fall hat Green.Recruitment zunächst das Recht auf Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist, d.h. Green.Recruitment kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie Green.Recruitment oder dem Kunden nicht zumutbar oder ist sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Aufwand möglich, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche, die sich nach diesen AGB richten – entsprechend den gesetzlichen Regelungen nach seiner Wahl die Vergütung angemessen mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
9. Haftung
Für Schäden haftet Green.Recruitment, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur
- bei Vorsatz
- bei grober Fahrlässigkeit
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
- bei schweren, verschwiegenen Mängeln
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (das sind etwa solche, die der Vertrag Green.Recruitment nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will, oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haftet Green.Recruitment auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im Fall der Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
10. Verjährung
Alle Ansprüche des Kunden – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren mit Ablauf von 12 Monaten ab Vertragsschluss.
11. Nennung als Referenzkunde
Green.Recruitment ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden berechtigt, diesen als Referenzkunden zu benennen.
12. Datenschutz
Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
Sofern und soweit Green.Recruitment im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß DSGVO abschließen.
13. Vertraulichkeit
Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit dem zwischen den Parteien bestehenden Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird Green.Recruitment den Kunden vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.
Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die
- bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesen AGB enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt wurden;
- die der Empfänger unabhängig von dem zwischen den Parteien bestehenden Vertrag entwickelt hat; oder
- der Empfänger von Dritten oder außerhalb des zwischen den Parteien bestehenden Vertrags von der anderen Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.
Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.
Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.
14. Erfüllungsort, Anwendbares Recht, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen von Green.Recruitment aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz von Green.Recruitment bzw. der Firma Living Interactive Labs GmbH, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, oder etwas anderes vereinbart wurde.
Das Vertragsverhältnis zwischen Green.Recruitment und dem Kunden einschließlich seiner Auslegung unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich. Alle internationalen und supranationalen (Vertrags-)Rechtsordnungen sind ausgeschlossen und gelten nicht.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebender Streitigkeiten das für den Geschäftssitz von Green.Recruitment zuständige Gericht in Wien, wobei Green.Recruitment berechtigt ist, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder der Teil einer Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen bzw. der übrige Teil der Bestimmung dieser AGB wirksam.